Warum ist das Vertragsrecht bei der THG-Quote so wichtig?
Der Handel mit THG-Quoten ist für Unternehmen eine lukrative Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Doch wer nicht genau hinschaut, kann schnell in vertragliche Fallen tappen. Viele THG-Anbieter locken mit hohen Prämien, doch die AGB enthalten oft Klauseln, die Unternehmen langfristig binden, Gebühren verstecken oder die Auszahlung verzögern. Dieser Artikel zeigt, welche Rechte Unternehmen haben und welche Klauseln kritisch sind.
Typische Vertragsfallen und Tricks der Anbieter
Variable oder intransparente Auszahlungskonditionen
Viele Anbieter werben mit „bis zu“-Beträgen, die nicht garantiert sind. Stattdessen gibt es oft variable Vergütungen, die von Marktentwicklungen abhängen. Unternehmen erhalten dann möglicherweise deutlich weniger als erwartet.
Kritische Vertragsformulierungen:
- „Die Auszahlung erfolgt nach Marktlage“ – kein fester Betrag garantiert.
- „Wir behalten uns vor, die Quote erst bei optimalen Marktbedingungen zu verkaufen“ – Auszahlung kann sich verzögern.
- „Bearbeitungsgebühren werden nachträglich abgezogen“ – intransparente Kostenstruktur.
Anbieter mit festen Auszahlungsbeträgen sollten bevorzugt werden. Keine Klauseln akzeptieren, die die Auszahlung an Marktbedingungen knüpfen.
Versteckte Gebühren und Provisionsmodelle
Nicht alle Anbieter zahlen den vollen THG-Prämienbetrag aus. Oft gibt es versteckte Gebühren, die Unternehmen erst bei der Auszahlung bemerken.
Verbreitete Gebührenfallen:
- „Verwaltungsgebühr“ (z. B. 10 % Abzug ohne vorherige Information).
- „Transaktionskosten“ (können den Auszahlungsbetrag schmälern).
- Dynamische Provisionsmodelle, die sich je nach Marktverlauf ändern können.
Anbieter mit transparenten Gebühren sollten gewählt werden. Falls Gebühren anfallen, sollten sie klar in den AGB aufgelistet sein.
Lange Bearbeitungszeiten und unklare Fristen
Einige Anbieter sichern sich in den Vertragsklauseln das Recht, die Auszahlung über Monate zu verzögern.
Kritische Formulierungen:
- „Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 180 Tagen nach Genehmigung.“
- „Wir behalten uns vor, den Betrag erst nach vollständigem Verkauf der Zertifikate auszuzahlen.“
Klare Auszahlungsfristen sollten verlangt und Anbieter mit kurzen Bearbeitungszeiten bevorzugt werden.
Wichtige Rechte für Unternehmen beim THG-Quoten-Verkauf
Widerrufsrecht und Kündigungsmöglichkeiten
- Gewerbliche Kunden haben meist kein gesetzliches Widerrufsrecht, daher müssen die Vertragsbedingungen genau geprüft werden.
- Verträge mit unfairen Laufzeiten oder Klauseln können unter Umständen wegen unangemessener Benachteiligung angefochten werden.
Vertragsbruch durch Anbieter: Wann kann ein Unternehmen reagieren?
Falls ein Anbieter die Auszahlung verzögert oder unzulässige Gebühren erhebt, könnte das ein Vertragsbruch sein. Mögliche Maßnahmen:
- Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.
- Prüfung durch einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.
- Vertragsauflösung, wenn erhebliche Verstöße vorliegen.
Rechte bei Insolvenz des Anbieters
Sollte ein Anbieter insolvent gehen, können Unternehmen unter Umständen ihre THG-Quote nicht mehr monetarisieren. Hier hilft nur ein seriöser Anbieter, der wirtschaftlich stabil aufgestellt ist.
Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob der Anbieter bereits lange am Markt ist und positive Bewertungen hat.
Fazit: Vertragsprüfung ist Pflicht
Unternehmen, die ihre THG-Quote verkaufen, sollten nicht nur auf die höchste Prämie achten, sondern vor allem die Vertragsbedingungen genau prüfen.
- Auf automatische Vertragsverlängerungen achten.
- Feste Auszahlungsbeträge bevorzugen.
- Versteckte Gebühren und intransparente Klauseln meiden.
- Anbieter mit klaren Fristen und seriöser Unternehmensstruktur wählen.
Ein Blick in die AGB kann Tausende Euro sparen und verhindern, dass Unternehmen sich in langfristige Knebelverträge verstricken.

THG-Testsieger: Wer zahlt die höchste THG-Prämie März 2025?
*Hinweis: Stand: März 2025. Nur die bekanntesten Player am Markt werden hier gelistet. Hier sind die reinen fixen THG-Auszahlungen für ein E-Auto ohne Marketing-Gags, Werbepartnerschaften oder Verpflichtungen. Die auf dieser Website verwendeten Gold-, Silber- und Bronzepokale kennzeichnen Anbieter mit den höchsten recherchierten THG-Prämienauszahlungen. Gold steht für die höchste, Silber für die zweithöchste und Bronze für die dritthöchste Auszahlung. Diese Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellen eine unabhängige Einschätzung dar; es handelt sich nicht um offizielle Auszeichnungen oder Zertifizierungen. Die Anbieter auf den Plätzen 1 bis 3 sind entsprechend ihrer Auszahlung geordnet, alle weiteren Anbieter werden in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Dieses Portal wird privat betrieben. Kurz: Die maximale Auszahlungssumme entscheidet das Ranking. Mehr über mich.
Quellen & weiterführende Informationen
Bundesministerium für Justiz – Verbraucher- und Unternehmensrechte bei Vertragsabschlüssen
https://www.bmj.de/
Verbraucherzentrale Deutschland
Hinweise zu Vertragsfallen in AGB
https://www.verbraucherzentrale.de/
Bundeskartellamt
Analyse von Marktpraktiken bei THG-Quoten
https://www.bundeskartellamt.de/
E-Auto vs. Benziner vs. Diesel vs. Hybrid vs. Wasserstoff
CO₂-Einsparungs-Rechner
Jahr | CO₂-Ersparnis durch E-Autos (t) | CO₂-Ausstoß durch Verbrenner (t) | Benötigte Waldfläche zur Bindung (Mio. ha) | Anteil an globaler Waldfläche (%) |
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2024 | 67,2 Mio. | 2,184 Mrd. | 218,4 | 5,46 % |
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