Warum lohnt sich die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge?
Unternehmen, die elektrische Nutzfahrzeuge einsetzen, profitieren nicht nur von geringeren Betriebskosten und staatlichen Förderungen, sondern auch von der THG-Prämie. Diese Prämie wird jährlich für jedes registrierte emissionsfreie Fahrzeug ausgezahlt und kann sich zu einer lukrativen Einnahmequelle für gewerbliche Flottenbetreiber entwickeln. Doch welche Fahrzeuge sind berechtigt? Wie hoch sind die Auszahlungen? Und wie läuft die Antragstellung ab? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige dazu.
Welche E-Nutzfahrzeuge sind für die THG-Prämie qualifiziert?
1. E-LKW (elektrische Lastkraftwagen)
- Große Reichweite und steigende Ladeinfrastruktur machen E-LKWs zunehmend attraktiver.
- Spediteure und Logistikunternehmen können mit der THG-Prämie die höheren Anschaffungskosten langfristig ausgleichen.
- THG-Prämie für schwere Nutzfahrzeuge kann je nach Anbieter und Marktlage besonders hoch ausfallen.
2. Elektro-Transporter & Lieferfahrzeuge
- Ideal für Kuriere, Handwerksbetriebe und Lieferdienste, die emissionsfrei in Städten operieren.
- Reduzierte Wartungskosten im Vergleich zu Diesel-Transportern.
- Prämienzahlungen helfen, die Investitionskosten schneller zu amortisieren.
3. Elektrische Sonderfahrzeuge & Busse
Elektrische Kommunalfahrzeuge (z. B. Müllwagen, Straßenreinigungsfahrzeuge) sind oft für Sonderförderungen qualifiziert.
E-Busse im öffentlichen und privaten Personennahverkehr profitieren von THG-Prämien und zusätzlichen Subventionen.
Vorteile der THG-Prämie für gewerbliche Fuhrparks
1. Zusätzliche Einnahmen für Flottenbetreiber
- Unternehmen können für jedes registrierte E-Nutzfahrzeug eine jährliche Prämie erhalten.
- Je größer die Flotte, desto höher die Gesamteinnahmen.
2. Reduzierung der Betriebskosten
- Neben den direkten Prämieneinnahmen reduzieren E-LKWs und Transporter die Gesamtkosten durch günstigeren Strom im Vergleich zu Diesel.
- Wartungskosten sind niedriger, da Elektrofahrzeuge weniger Verschleißteile haben.
3. Beitrag zur Nachhaltigkeit & CO₂-Reduktion
- Nutzung der THG-Prämie als Bestandteil der ESG-Strategie.
- Positive Außenwirkung durch den Einsatz umweltfreundlicher Nutzfahrzeuge.
- Unternehmen, die auf CO₂-Reduktion setzen, erhalten oft weitere Förderungen.
Wie funktioniert die Beantragung der THG-Prämie?
1. Anmeldung beim THG-Anbieter
- Unternehmen wählen einen Anbieter, der die THG-Quoten vermarktet.
- Der Anbieter verkauft die Quoten an quotenpflichtige Unternehmen und verteilt die Erlöse an Flottenbetreiber.
2. Einreichung der Fahrzeugdokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird hochgeladen oder per E-Mail eingereicht.
- Anbieter prüfen die Unterlagen und registrieren die Fahrzeuge beim Umweltbundesamt.
3. Verkauf der THG-Quote & Auszahlung
- Nach Genehmigung durch das Umweltbundesamt werden die Quoten gebündelt und verkauft.
- Je nach Anbieter erfolgt die Auszahlung innerhalb von 4 bis 12 Wochen.
Steuerliche Behandlung der THG-Prämie für Unternehmen
- Die Prämie gilt als Betriebseinnahme und muss entsprechend versteuert werden.
- Umsatzsteuerliche Behandlung prüfen: In manchen Fällen fällt Umsatzsteuer auf die Prämie an.
- Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten durch die Investition der Prämie in Ladeinfrastruktur oder Flottenerweiterung.
Worauf sollten Unternehmen bei der Anbieterwahl achten?
1. Höhe der THG-Prämie
- Anbieter vergleichen, da die Prämienhöhe stark variieren kann.
- Spezielle Konditionen für Großflotten oder E-LKW prüfen.
2. Transparenz & Vertragsbedingungen
- Gibt es versteckte Gebühren oder lange Vertragslaufzeiten?
- Ist eine langfristige Bindung an den Anbieter erforderlich?
3. Geschwindigkeit der Auszahlung
- Manche Anbieter zahlen innerhalb weniger Wochen, andere erst nach Monaten.
- Express-Optionen oder Sofortauszahlungen prüfen.
Fazit: THG-Prämie für Nutzfahrzeuge als finanzieller Vorteil
Die THG-Prämie ist eine wertvolle Einnahmequelle für Unternehmen, die E-Nutzfahrzeuge einsetzen. Neben direkten finanziellen Vorteilen trägt sie dazu bei, den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge wirtschaftlich attraktiver zu gestalten. Wer die Prämie klug nutzt, kann Betriebskosten senken und die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens stärken. Die Wahl des richtigen Anbieters ist dabei entscheidend, um die höchstmögliche Auszahlung und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

THG-Testsieger: Wer zahlt die höchste THG-Prämie März 2025?
*Hinweis: Stand: März 2025. Nur die bekanntesten Player am Markt werden hier gelistet. Hier sind die reinen fixen THG-Auszahlungen für ein E-Auto ohne Marketing-Gags, Werbepartnerschaften oder Verpflichtungen. Die auf dieser Website verwendeten Gold-, Silber- und Bronzepokale kennzeichnen Anbieter mit den höchsten recherchierten THG-Prämienauszahlungen. Gold steht für die höchste, Silber für die zweithöchste und Bronze für die dritthöchste Auszahlung. Diese Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellen eine unabhängige Einschätzung dar; es handelt sich nicht um offizielle Auszeichnungen oder Zertifizierungen. Die Anbieter auf den Plätzen 1 bis 3 sind entsprechend ihrer Auszahlung geordnet, alle weiteren Anbieter werden in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Dieses Portal wird privat betrieben. Kurz: Die maximale Auszahlungssumme entscheidet das Ranking. Mehr über mich.
Quellen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Informationen zur THG-Quote und gesetzlichen Grundlagen
https://www.bmu.de/
Umweltbundesamt
Verfahren zur Anrechnung und Registrierung von THG-Quoten
https://www.umweltbundesamt.de/
THG-Quoten-Anbieter Vergleich
Marktübersicht über verschiedene Anbieter und deren Konditionen
https://thg-testsieger.de/
E-Auto vs. Benziner vs. Diesel vs. Hybrid vs. Wasserstoff
CO₂-Einsparungs-Rechner
Jahr | CO₂-Ersparnis durch E-Autos (t) | CO₂-Ausstoß durch Verbrenner (t) | Benötigte Waldfläche zur Bindung (Mio. ha) | Anteil an globaler Waldfläche (%) |
---|---|---|---|---|
2024 | 67,2 Mio. | 2,184 Mrd. | 218,4 | 5,46 % |
Haftungsausschluss
Dieses Portal ist ein privates, nicht-kommerzielles Projekt, das ich in meiner Freizeit als ehrenamtlichen Beitrag zum Klimaschutz betreibe – unabhängig, werbefrei und ohne kommerzielles Interesse. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Es besteht kein Interessenskonflikt, da Transparenz und faire Informationen hier oberste Priorität haben.
Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, eigenen Recherchen und subjektiven Einschätzungen. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtliche, finanzielle oder fachliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Jeder Leserin sollte eigene Nachforschungen anstellen, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Dieser Artikel ist eine subjektive Analyse und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider. Meinungsfreiheit schützt kritische Auseinandersetzungen mit Unternehmen und deren Geschäftspraktiken, sofern sie sachlich fundiert sind. Falls Unternehmen oder Dritte berechtigte Korrekturen oder Ergänzungen haben, können sie sich an mich wenden. Nachgewiesene sachliche Fehler werden korrigiert.
Hinweis zu Marken & Logos: Alle genannten Marken, Logos und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Ihre Verwendung auf dieser privaten Webseite dient der Identifikation im Rahmen privater Berichterstattung gemäß § 51 UrhG (Zitatrecht) und § 23 MarkenG.
Weitere Informationen finden Sie HIER.