Die THG-Prämie ist eine attraktive Möglichkeit für Halter von Elektrofahrzeugen, jährlich bares Geld für ihre CO₂-Einsparung zu erhalten. Doch viele stellen sich die Frage: Kann ich meine THG-Prämie bei mehreren Anbietern gleichzeitig beantragen, um vielleicht sogar doppelt abzukassieren? Die Antwort ist eindeutig – und wir erklären dir, warum.
Die klare Antwort: Nein, das ist nicht erlaubt!
Du darfst die THG-Prämie nur einmal pro Jahr und pro Fahrzeug beantragen. Der Grund dafür ist einfach: Die Prämie basiert auf der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) deines E-Fahrzeugs, und diese Quote kann nur einmalig an den Markt verkauft werden. Sobald ein Anbieter deine Quote vermarktet hat, ist sie „verbraucht“ und kann nicht noch einmal verkauft werden.
Das bedeutet: Doppelt kassieren ist nicht möglich – und ein Versuch kann rechtliche Konsequenzen haben.
Was passiert, wenn ich es trotzdem versuche?
Manche E-Auto-Besitzer denken: „Ich probiere es einfach bei zwei Anbietern und schaue, was passiert.“ Das klingt zwar clever, kann aber nach hinten losgehen:
- Doppelte Beantragung = Vertragsbruch: Wenn du bei mehreren Anbietern gleichzeitig die THG-Prämie beantragst, verstößt du gegen die Vertragsbedingungen. Die meisten Anbieter schließen dies in ihren AGB ausdrücklich aus.
- Strafzahlungen und Rückforderungen: Wurde die Prämie doppelt ausgezahlt, musst du mit Rückforderungen rechnen – und in manchen Fällen können sogar rechtliche Schritte drohen.
- Sperrung deines Fahrzeugs: Es kann passieren, dass dein Fahrzeug von künftigen THG-Prämien ausgeschlossen wird, wenn Missbrauch festgestellt wird.
Kurz gesagt: Es ist das Risiko nicht wert.
Warum gibt es diese Regelung?
Die THG-Prämie ist Teil eines staatlich regulierten Marktes, der sicherstellen soll, dass Unternehmen ihre CO₂-Emissionen ausgleichen. Wenn ein E-Fahrzeugbesitzer seine Quote mehrfach verkauft, wird der Markt manipuliert – es würde den Zweck der Klimaschutzmaßnahme untergraben.
Daher gibt es strenge Regeln:
- Ein Fahrzeug = Eine Quote pro Jahr
- Ein Antragsteller = Ein Vertrag mit einem Anbieter
Diese Regeln gelten übrigens EU-weit – nicht nur in Deutschland.
Was ist, wenn ich den Anbieter wechseln möchte?
Du bist mit deinem Anbieter unzufrieden und willst wechseln? Kein Problem – aber beachte Folgendes:
- Kündigung prüfen: Viele Anbieter verlängern den Vertrag automatisch fürs nächste Jahr. Lies das Kleingedruckte und kündige rechtzeitig. Informiere dich über die üblichen THG-Marketingtricks und Lockangebote.
- Neuer Antrag erst im Folgejahr: Du kannst den Anbieter wechseln, aber nicht innerhalb eines laufenden Jahres zwei Anträge stellen.
Tipp: Wenn du unsicher bist, frage den neuen Anbieter – seriöse Anbieter erklären dir den Prozess transparent.
Häufige Missverständnisse (und die Wahrheit dahinter)
Mythos 1: „Ich kann doch einfach zwei Anbieter ausprobieren, einer wird schon zahlen.“
Fakt: Nein. Das führt oft zu Streitigkeiten und Rückforderungen. Es wird immer geprüft, ob deine Quote bereits vermarktet wurde.
Mythos 2: „Wenn ich mehrere E-Autos habe, kann ich die Prämie bei verschiedenen Anbietern beantragen.“
Fakt: Ja, aber nur ein Anbieter pro Fahrzeug. Du kannst z.B. Auto A bei Anbieter X und Auto B bei Anbieter Y anmelden.
Mythos 3: „Wenn ich das Auto verkaufe, kann ich trotzdem die Prämie behalten.“
Fakt: Nur der aktuelle Fahrzeughalter ist antragsberechtigt. Beim Verkauf des Autos geht das Recht zur Beantragung an den neuen Halter über.
Fazit: Fazit: Ein Antrag, kein Risiko
Die THG-Prämie ist ein einfaches und lohnendes System – solange man sich an die Regeln hält. Versuche niemals, die Prämie doppelt zu kassieren. Das führt zu rechtlichen Problemen, finanziellen Rückforderungen und Vertrauensverlust bei den Anbietern.
Unser Tipp: Wähle den besten Anbieter, der dir eine faire Prämie bietet, und bleib dabei. Ein Antrag pro Jahr, pro Fahrzeug – so bist du immer auf der sicheren Seite!

THG-Testsieger: Wer zahlt die höchste THG-Prämie März 2025?
*Hinweis: Stand: März 2025. Nur die bekanntesten Player am Markt werden hier gelistet. Hier sind die reinen fixen THG-Auszahlungen für ein E-Auto ohne Marketing-Gags, Werbepartnerschaften oder Verpflichtungen. Die auf dieser Website verwendeten Gold-, Silber- und Bronzepokale kennzeichnen Anbieter mit den höchsten recherchierten THG-Prämienauszahlungen. Gold steht für die höchste, Silber für die zweithöchste und Bronze für die dritthöchste Auszahlung. Diese Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellen eine unabhängige Einschätzung dar; es handelt sich nicht um offizielle Auszeichnungen oder Zertifizierungen. Die Anbieter auf den Plätzen 1 bis 3 sind entsprechend ihrer Auszahlung geordnet, alle weiteren Anbieter werden in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Dieses Portal wird privat betrieben. Kurz: Die maximale Auszahlungssumme entscheidet das Ranking. Mehr über mich.
E-Auto vs. Benziner vs. Diesel vs. Hybrid vs. Wasserstoff
CO₂-Einsparungs-Rechner
Jahr | CO₂-Ersparnis durch E-Autos (t) | CO₂-Ausstoß durch Verbrenner (t) | Benötigte Waldfläche zur Bindung (Mio. ha) | Anteil an globaler Waldfläche (%) |
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2024 | 67,2 Mio. | 2,184 Mrd. | 218,4 | 5,46 % |
Offizielle Quellen & gesetzliche Grundlagen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)
Informationen zur Treibhausgasminderungsquote
https://www.bmuv.de
Umweltbundesamt (UBA)
Zertifizierung und Verifizierung der THG-Quote
https://www.umweltbundesamt.de
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Förderung der Elektromobilität
https://www.bmdv.bund.de
Gesetz zur Treibhausgasminderung (BImSchG)
Rechtsgrundlage für die THG-Quote
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/