Warum gibt es keine THG-Prämie für Plug-in-Hybride?

Die THG-Prämie ist eine attraktive Belohnung für Elektrofahrzeughalter, doch Plug-in-Hybride (PHEVs) gehen dabei leer aus. Warum eigentlich? Schließlich fahren auch Plug-in-Hybride teilweise elektrisch. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Bundesregierung und der Gesetzgeber Plug-in-Hybride von der THG-Prämie ausgeschlossen haben und welche Auswirkungen das hat.

Die Idee hinter der THG-Prämie

Die THG-Prämie wurde ins Leben gerufen, um den Umstieg auf eine emissionsfreie Mobilität zu fördern. Elektrofahrzeuge sollen durch die Prämie attraktiver werden und ihren Beitrag zur CO₂-Reduktion leisten. Dafür erhalten Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEVs) eine jährliche Auszahlung – finanziert durch den Handel mit CO₂-Zertifikaten.

Warum sind Plug-in-Hybride ausgeschlossen?

Obwohl Plug-in-Hybride (PHEVs) ebenfalls eine elektrische Antriebsmöglichkeit haben, gibt es mehrere Gründe, warum sie keine THG-Prämie erhalten:

a) Kein garantierter Elektroantrieb

Plug-in-Hybride haben sowohl einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor. Theoretisch könnten sie emissionsfrei fahren – praktisch tun sie das aber oft nicht. Studien zeigen, dass viele Fahrer PHEVs nur selten laden und stattdessen größtenteils mit Benzin oder Diesel fahren.

b) CO₂-Einsparung nicht eindeutig messbar

Die Berechnung der THG-Prämie basiert auf den CO₂-Einsparungen im Vergleich zu einem klassischen Verbrenner. Bei einem reinen Elektroauto (BEV) ist diese Einsparung klar berechenbar, weil es keine fossilen Brennstoffe nutzt. Bei einem PHEV hängt die tatsächliche CO₂-Reduktion jedoch vom individuellen Fahrverhalten ab.

c) Förderung ineffektiv – Fehlanreize vermeiden

Die THG-Prämie soll Anreize für nachhaltige Mobilität schaffen. Da viele Plug-in-Hybride in der Praxis kaum elektrisch genutzt werden, würde eine Prämienzahlung zu Fehlanreizen führen. Zudem gab es bereits Kritik, dass PHEVs vor allem als Dienstwagen genutzt werden, die überwiegend mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden.

d) Gesetzliche Regelung: Klare Abgrenzung

Das Gesetz zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erlaubt nur die Anrechnung von nachweislich emissionsfreiem Fahrstrom. Da bei PHEVs nicht überprüft werden kann, wie viel Strom tatsächlich genutzt wurde, sind sie ausgeschlossen.

Auswirkungen für Plug-in-Hybrid-Besitzer

Da PHEVs von der THG-Prämie ausgeschlossen sind, haben ihre Besitzer keine Möglichkeit, die Prämie zu beantragen. Dennoch gibt es einige Aspekte zu beachten:

  • Keine THG-Prämie bedeutet nicht keine Förderung: PHEVs profitierten in der Vergangenheit von Kaufprämien und steuerlichen Vorteilen.
  • Neue Standards für Plug-in-Hybride: Ab 2025 sollen strengere Regelungen kommen, die eine realistische Verbrauchsmessung sicherstellen.
  • Alternative Förderungen prüfen: Wer auf emissionsfreies Fahren umsteigen möchte, kann von Förderprogrammen für reine Elektrofahrzeuge profitieren.

Fazit: THG-Prämie als Anreiz für echte Emissionsfreiheit

Plug-in-Hybride bieten zwar eine elektrische Antriebsmöglichkeit, garantieren aber keine dauerhafte CO₂-Einsparung. Die THG-Prämie soll hingegen gezielt emissionsfreie Fahrzeuge fördern. Deshalb bleiben PHEVs ausgeschlossen. Wer von der THG-Prämie profitieren möchte, sollte sich überlegen, komplett auf ein rein elektrisches Fahrzeug umzusteigen.

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Offizielle Quellen & gesetzliche Grundlagen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)
Informationen zur Treibhausgasminderungsquote
https://www.bmuv.de

Umweltbundesamt (UBA)
Zertifizierung und Verifizierung der THG-Quote
https://www.umweltbundesamt.de

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Förderung der Elektromobilität
https://www.bmdv.bund.de

Gesetz zur Treibhausgasminderung (BImSchG)
Rechtsgrundlage für die THG-Quote
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

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