Ja, die THG-Prämie kann auch für E-Roller und E-Motorräder beantragt werden – allerdings gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Nicht alle Fahrzeuge sind prämienberechtigt, und nicht jeder Anbieter unterstützt diese Fahrzeugkategorien. Hier erfährst du, ob dein E-Zweirad förderfähig ist und worauf du achten solltest.
Welche E-Roller und E-Motorräder sind prämienberechtigt?
Die THG-Quote gilt für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die eine offizielle Zulassung benötigen. Ob dein E-Roller oder E-Motorrad dazugehört, hängt von der Fahrzeugklasse ab:
Förderfähige Fahrzeugklassen:
- L3e: Zweirädrige Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.
- L4e: Zweirädrige Krafträder mit Beiwagen, ebenfalls mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h.
Diese Fahrzeuge sind zulassungspflichtig und können daher die THG-Prämie erhalten.
Nicht förderfähige Fahrzeugklassen:
- L1e: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
- L2e: Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Diese Klassen sind meist zulassungsfrei und können daher nicht an der THG-Quote teilnehmen. Bis Juli 2023 konnten einige dieser Fahrzeuge durch eine freiwillige Zulassung die Prämie erhalten, doch diese Möglichkeit wurde durch eine Gesetzesänderung beendet.
Nicht jeder Anbieter akzeptiert E-Roller und E-Motorräder
Auch wenn dein Fahrzeug in einer förderfähigen Klasse registriert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Anbieter es akzeptiert. Manche Plattformen fokussieren sich nur auf Elektroautos und bieten keine Prämien für E-Roller oder E-Motorräder an. Daher solltest du:
- Vorab prüfen, ob dein Anbieter E-Zweiräder akzeptiert.
- Die Bedingungen zur Auszahlungshöhe und Bearbeitungszeit vergleichen.
- Die Fahrzeugklasse in deinem Fahrzeugschein (Zeile J) überprüfen, um sicherzugehen, dass du die THG-Prämie beantragen kannst.
Fazit: Prämie möglich, aber genau hinschauen!
Ja, du kannst die THG-Prämie auch für E-Roller und E-Motorräder erhalten – aber nur, wenn dein Fahrzeug in einer zulassungspflichtigen Klasse registriert ist. Zudem akzeptiert nicht jeder Anbieter diese Fahrzeugtypen, weshalb sich ein Vergleich lohnt. Wer auf die Details achtet, kann sich auch mit seinem E-Zweirad eine attraktive THG-Prämie sichern.

THG-Testsieger: Wer zahlt die höchste THG-Prämie März 2025?
*Hinweis: Stand: März 2025. Nur die bekanntesten Player am Markt werden hier gelistet. Hier sind die reinen fixen THG-Auszahlungen für ein E-Auto ohne Marketing-Gags, Werbepartnerschaften oder Verpflichtungen. Die auf dieser Website verwendeten Gold-, Silber- und Bronzepokale kennzeichnen Anbieter mit den höchsten recherchierten THG-Prämienauszahlungen. Gold steht für die höchste, Silber für die zweithöchste und Bronze für die dritthöchste Auszahlung. Diese Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellen eine unabhängige Einschätzung dar; es handelt sich nicht um offizielle Auszeichnungen oder Zertifizierungen. Die Anbieter auf den Plätzen 1 bis 3 sind entsprechend ihrer Auszahlung geordnet, alle weiteren Anbieter werden in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Dieses Portal wird privat betrieben. Kurz: Die maximale Auszahlungssumme entscheidet das Ranking. Mehr über mich.
E-Auto vs. Benziner vs. Diesel vs. Hybrid vs. Wasserstoff
CO₂-Einsparungs-Rechner
Jahr | CO₂-Ersparnis durch E-Autos (t) | CO₂-Ausstoß durch Verbrenner (t) | Benötigte Waldfläche zur Bindung (Mio. ha) | Anteil an globaler Waldfläche (%) |
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2024 | 67,2 Mio. | 2,184 Mrd. | 218,4 | 5,46 % |
Quellen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV)
Informationen zur Treibhausgasminderungsquote
https://www.bmuv.de
Umweltbundesamt (UBA)
Zertifizierung und Verifizierung der THG-Quote
https://www.umweltbundesamt.de
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Förderung der Elektromobilität
https://www.bmdv.bund.de
Gesetz zur Treibhausgasminderung (BImSchG)
Rechtsgrundlage für die THG-Quote
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/