Steuerliche Behandlung der THG-Prämie: Was Unternehmen beachten müssen

Warum ist die steuerliche Behandlung der THG-Prämie für Unternehmen relevant?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bietet Unternehmen mit Elektrofahrzeugen eine attraktive Einnahmequelle. Doch während die Prämien leicht zu beantragen sind, stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Behandlung: Ist die THG-Prämie steuerpflichtig? Fällt Umsatzsteuer an? Wie wird sie in der Buchhaltung erfasst?

Dieser Artikel liefert eine präzise und fachkundige Analyse, die Unternehmen und Steuerberatern hilft, die THG-Prämie korrekt steuerlich zu behandeln.

Ertragssteuerliche Behandlung der THG-Prämie

1. Einkommensteuer & Körperschaftsteuer

Die THG-Prämie stellt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar und muss in der Gewinnermittlung erfasst werden.

  • Einzelunternehmen & Personengesellschaften: Die THG-Prämie unterliegt der Einkommensteuer.
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Die Einnahmen aus der THG-Prämie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und unterliegen der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).

2. Gewerbesteuer

  • Unternehmen, die gewerbesteuerpflichtig sind (z. B. GmbH, OHG, KG), müssen die THG-Prämie als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage einbeziehen.
  • Freiberufler (z. B. selbstständige Ärzte, Anwälte) sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Umsatzsteuerliche Behandlung der THG-Prämie

1. Ist die THG-Prämie umsatzsteuerpflichtig?

Hier wird es komplex. Die THG-Prämie kann entweder umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig sein, je nach Vertragskonstellation:

  • Privatpersonen & Kleinunternehmer: Keine Umsatzsteuerpflicht, da sie nicht unternehmerisch tätig sind.
  • Unternehmen mit Regelbesteuerung:

    Direkte Auszahlung durch einen THG-Anbieter: Falls das Unternehmen eine Leistung erbringt (z. B. die Übertragung der Quote), kann der Vorgang als steuerpflichtige sonstige Leistung betrachtet werden. Dann muss das Unternehmen 19 % Umsatzsteuer auf die Prämie abführen.

    Verkauf über eine Plattform mit Ausweisung der Umsatzsteuer: Einige THG-Anbieter fakturieren die Prämie inklusive Umsatzsteuer, sodass sich Unternehmen um eine korrekte Buchung der Vorsteuer kümmern müssen.

Sonderfall: Reverse-Charge-Verfahren

Wird die Quote an ein ausländisches Unternehmen verkauft, kann das Reverse-Charge-Verfahren greifen. In diesem Fall muss nicht der deutsche Unternehmer, sondern der ausländische Käufer die Umsatzsteuer abführen.

2. Rechnungsstellung & Buchhaltung

  • Erfolgt die Auszahlung inkl. Umsatzsteuer? Das Unternehmen muss eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer an den THG-Anbieter stellen.
  • Erfolgt die Auszahlung netto? Dann kann ggf. keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Buchhalterische Erfassung der THG-Prämie

1. Kontierung der THG-Prämie

Die Buchung hängt von der umsatzsteuerlichen Behandlung ab:

  • Steuerfreie Prämienzahlung:
    Buchung auf Konto: Sonstige betriebliche Erträge (SKR 03: 2740 / SKR 04: 4740)
  • Umsatzsteuerpflichtige Prämienzahlung:
    Buchung auf Konto: Erlöse aus sonstigen Leistungen (SKR 03: 8200 / SKR 04: 4200)
    Umsatzsteuer separat auf Konto 1776 (SKR 03) oder 3806 (SKR 04)

2. Zeitpunkt der Einnahmenversteuerung

  • Sollversteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht bei Rechnungsstellung.
  • Istversteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht erst mit Zahlungseingang.

Steueroptimierung: So können Unternehmen profitieren

1. Investition der THG-Prämie in Abschreibungen

Unternehmen können die Prämie gezielt reinvestieren, um steuerliche Vorteile zu erzielen:

  • Kauf von neuer Ladeinfrastruktur (steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe).
  • Leasingraten für Elektrofahrzeuge reduzieren.
  • Investition in Photovoltaikanlagen für Eigenstromproduktion.

2. Nutzung der Kleinunternehmerregelung

Unternehmen, die unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fallen, müssen keine Umsatzsteuer auf die THG-Prämie abführen, solange sie die Umsatzgrenze von 22.000 € im Vorjahr nicht überschreiten.

3. Prüfung alternativer Vertragsmodelle

Einige Anbieter bieten Modelle an, bei denen die Umsatzsteuerproblematik umgangen werden kann. Hier lohnt sich ein Vergleich der Auszahlungsbedingungen verschiedener THG-Anbieter.

Fazit: THG-Prämie richtig versteuern und Steuervorteile nutzen

Die steuerliche Behandlung der THG-Prämie ist kein einfaches Thema, aber Unternehmen können durch geschickte Buchhaltung und Planung steuerliche Vorteile nutzen. Während die Prämie als Betriebseinnahme gilt und meist steuerpflichtig ist, kann sie durch gezielte Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Elektrofahrzeuge effektiv genutzt werden. Unternehmen sollten sich bewusst sein, ob ihre Auszahlung umsatzsteuerpflichtig ist und darauf achten, dass Buchhaltung und Rechnungsstellung korrekt erfolgen.

Ein Steuerberater kann dabei helfen, die beste steuerliche Strategie zu entwickeln und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

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Quellen & weiterführende Informationen

Bundesministerium der Finanzen
Informationen zur steuerlichen Behandlung der THG-Quote
https://www.bundesfinanzministerium.de/

Deutsches Steuerrecht
Umsatzsteuerliche Behandlung von Emissionszertifikaten
https://www.bundesfinanzhof.de/

DATEV Steuerlexikon
Buchhaltung & THG-Prämie
https://www.datev.com/

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