Was bedeutet die Mehrfachanrechnung von THG-Quoten?
Die Mehrfachanrechnung von THG-Quoten bezeichnet den illegalen Versuch, eine einzelne THG-Quote mehrmals zu verkaufen oder gleichzeitig bei verschiedenen Anbietern einzureichen. Da jeder Elektrofahrzeughalter seine Quote nur einmal pro Jahr geltend machen darf, stellt eine Mehrfachanmeldung einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen dar.
Warum ist die Mehrfachanrechnung problematisch?
Die THG-Prämie basiert auf dem Handel mit CO₂-Einsparungen, die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Emissionsvorgaben benötigen. Eine doppelte oder mehrfache Anrechnung der gleichen Quote würde den Markt manipulieren und könnte zu erheblichen rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen führen.
Konsequenzen für Fahrzeughalter:
- Ablehnung aller Anträge: Wenn eine Mehrfachanrechnung festgestellt wird, lehnen alle Anbieter die Auszahlung ab.
- Rückzahlungsverpflichtung: Falls eine doppelte Auszahlung erfolgt, kann die unrechtmäßig erhaltene Prämie zurückgefordert werden.
- Strafrechtliche Konsequenzen: In schweren Fällen kann eine Mehrfachanrechnung als Betrug gewertet und strafrechtlich verfolgt werden.
- Blacklist-Eintrag: Fahrzeughalter, die mehrfach auffallen, können von zukünftigen THG-Prämien ausgeschlossen werden.
Risiken für Anbieter:
- Bußgelder und Lizenzentzug: Anbieter, die bewusst Mehrfachanmeldungen ermöglichen, riskieren hohe Strafen.
- Vertrauensverlust: Anbieter, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, verlieren ihre Seriosität und damit Kunden.
Wie wird eine Mehrfachanrechnung erkannt?
- Nur bei einem Anbieter registrieren: Melde deine THG-Quote ausschließlich bei einem vertrauenswürdigen Anbieter an.
- Verträge genau prüfen: Einige Anbieter schließen eine automatische Verlängerung ein, die ungewollte Doppelmeldungen verursachen kann.
- Anbieterwechsel bewusst durchführen: Falls du den Anbieter wechseln möchtest, stelle sicher, dass dein Vorjahresvertrag nicht mehr aktiv ist.
Fazit
Die Mehrfachanrechnung von THG-Quoten ist nicht nur illegal, sondern kann auch erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Fahrzeughalter sollten sicherstellen, dass ihre THG-Quote nur einmal pro Jahr und ausschließlich bei einem Anbieter registriert wird. Seriöse Anbieter helfen dabei, Fehler zu vermeiden und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

THG-Testsieger: Wer zahlt die höchste THG-Prämie März 2025?
*Hinweis: Stand: März 2025. Nur die bekanntesten Player am Markt werden hier gelistet. Hier sind die reinen fixen THG-Auszahlungen für ein E-Auto ohne Marketing-Gags, Werbepartnerschaften oder Verpflichtungen. Die auf dieser Website verwendeten Gold-, Silber- und Bronzepokale kennzeichnen Anbieter mit den höchsten recherchierten THG-Prämienauszahlungen. Gold steht für die höchste, Silber für die zweithöchste und Bronze für die dritthöchste Auszahlung. Diese Bewertungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellen eine unabhängige Einschätzung dar; es handelt sich nicht um offizielle Auszeichnungen oder Zertifizierungen. Die Anbieter auf den Plätzen 1 bis 3 sind entsprechend ihrer Auszahlung geordnet, alle weiteren Anbieter werden in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Dieses Portal wird privat betrieben. Kurz: Die maximale Auszahlungssumme entscheidet das Ranking. Mehr über mich.
E-Auto vs. Benziner vs. Diesel vs. Hybrid vs. Wasserstoff
CO₂-Einsparungs-Rechner
Jahr | CO₂-Ersparnis durch E-Autos (t) | CO₂-Ausstoß durch Verbrenner (t) | Benötigte Waldfläche zur Bindung (Mio. ha) | Anteil an globaler Waldfläche (%) |
---|---|---|---|---|
2024 | 67,2 Mio. | 2,184 Mrd. | 218,4 | 5,46 % |
Haftungsausschluss
Dieses Portal ist ein privates, nicht-kommerzielles Projekt, das ich in meiner Freizeit als ehrenamtlichen Beitrag zum Klimaschutz betreibe – unabhängig, werbefrei und ohne kommerzielles Interesse. Transparenz wird hier großgeschrieben: Der Betreiber ist beruflich für die INSTADRIVE GmbH in Wien im Bereich E-Auto-Abos tätig. Die hier veröffentlichten Vergleiche erfolgen in eigener Verantwortung und ohne Einfluss oder Beauftragung durch die INSTADRIVE THG GmbH in Berlin. Zwischen dieser Webseite und der INSTADRIVE THG GmbH bestehen keine geschäftlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen, keine Kooperationen und keine finanziellen Absprachen. Es bestehen keine Werbepartnerschaften oder kommerziellen Interessen; die Bewertungen erfolgen unabhängig und spiegeln meine persönliche Meinung wider. Für die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Es besteht kein Interessenskonflikt, da Transparenz und faire Informationen hier oberste Priorität haben.
Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, eigenen Recherchen und subjektiven Einschätzungen. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtliche, finanzielle oder fachliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Jeder Leserin sollte eigene Nachforschungen anstellen, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Dieser Artikel ist eine subjektive Analyse und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider. Meinungsfreiheit schützt kritische Auseinandersetzungen mit Unternehmen und deren Geschäftspraktiken, sofern sie sachlich fundiert sind. Falls Unternehmen oder Dritte berechtigte Korrekturen oder Ergänzungen haben, können sie sich an mich wenden. Nachgewiesene sachliche Fehler werden korrigiert.
Hinweis zu Marken & Logos: Alle genannten Marken, Logos und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Ihre Verwendung auf dieser privaten Webseite dient der Identifikation im Rahmen privater Berichterstattung gemäß § 51 UrhG (Zitatrecht) und § 23 MarkenG.
Weitere Informationen finden Sie HIER.